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   VerfGH Bayern, 27.04.1984 - 92-VI-83   

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VerfGH Bayern, 27.04.1984 - 92-VI-83 (https://dejure.org/1984,5415)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.04.1984 - 92-VI-83 (https://dejure.org/1984,5415)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. April 1984 - 92-VI-83 (https://dejure.org/1984,5415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2454
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Demgemäß nehmen auch das Bayerische Oberste Landesgericht (MDR 1984, 1035) und der Bayerische Verfassungsgerichtshof (NJW 1984, 2454) an, ein Anwalt dürfe sich auf die Rechtsmittelbelehrung des Ausgangsgerichts verlassen.
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines

    - vgl. noch BayVerfGH NJW 1984, 2454), sondern nur dann, wenn sie zu einem unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum geführt hat.
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 6 WF 50/03

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Beschwerdefrist gegen die Versagung von

    Die vom Familiengericht aktenersichtlich erteilte - nach den vorstehenden Ausführungen inhaltlich unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung, die sofortige Beschwerde sei binnen eines Monats einzulegen, gibt dem Senat aber Veranlassung, dem Antragsteller nach § 22 Abs. 2 FGG von Amts wegen (dazu Keidel/Sternal, a.a.O., § 22, Rz. 41, 50) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist zu gewähren (vgl. dazu BGH, NJW 1993, 3206; NJW 1992, 1700, 1701; NJW 1981, 576, 577; BayVerfGH, NJW 1984, 2454; Keidel/Sternal, a.a.O., Rz. 70).
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